Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) gelten für alle Verträge mit der reventix GmbH, Landhausstraße 22, 10717 Berlin (nachfolgend „reventix“ genannt).

  2. Das Leistungs­angebot von reventix richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden im Sinne von §14 BGB und nicht an private Endverbraucher. Sofern reventix Kenntnis darüber hat, dass es sich bei einem Kunden um einen privaten End­verbraucher handelt, ist reventix zur außer­ordentlichen Kündigung berechtigt.

  3. Diese AGB gelten, soweit der Kunde Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sonder­vermögen ist, ebenfalls für alle zukünftigen Verträge im obigen Sinne, auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich mitein­bezogen werden.

  4. Geschäfts­bedingungen des Kunden finden keine Anwendung soweit reventix diesen nicht ausdrücklich zustimmt.

§2 Vertragsabschluss, Laufzeit und Kündigung

  1. Mit Vertrags­abschluss erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäfts­bedingungen verbindlich an.

  2. Ein Vertrag kann schriftlich oder online im Internet geschlossen werden.

  3. reventix behält sich die Ablehnung eines Antrages grundsätzlich vor.

  4. reventix behält sich zur Annahme eines Angebotes die mögliche Erbringung einer Sicherheits­leistung vor.

  5. Der Vertrag kommt mit Annahme des Kunden­antrages durch reventix, spätestens durch die erste Leistungs­erbringung von reventix, zustande.

  6. Nach Anmeldung erhält der Kunde per E-Mail, SMS oder Post eine Bestätigung sowie die Zugangs-/Anmeldedaten. Dies stellt keine Annahme der Anmeldung durch reventix dar, sondern bestätigt nur den Eingang der Anmeldung.

  7. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, falls nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Abweichende Regelungen ergeben sich aus den jeweiligen Produkt- und Leistungs­beschreibungen.

  8. Wenn keine Mindest­vertrags­laufzeit angegeben oder vereinbart wurde, ist das Vertrags­verhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monats­ende kündbar.

  9. Bei Verträgen mit Mindest­vertrags­laufzeiten ist das Vertrags­verhältnis frühestens zum Ablauf der Mindest­laufzeit mit einer Frist von vier Wochen beidseitig kündbar. Wird die Kündigungs­frist nicht eingehalten, so verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.

  10. Leistungen können jederzeit außer­ordentlich gekündigt werden, wenn diese durch Änderungen bei Dritten (z. B. Zulieferer) nicht länger erbracht werden können.

  11. reventix behält sich ein fristloses außer­ordentliches Kündigungs­recht aus besonderen Gründen vor. Ein solcher Grund liegt beispiels­weise vor, wenn der Kunde:

    1. seinen Vertrags­verpflichtungen nicht nachkommt.

    2. mit seinen Zahlungen mehr als zwanzig Tage im Verzug ist.

    3. betrügerische oder sonst wie gesetzlich unzulässige Handlungen durchführt.

    4. einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz­verfahrens über sein Vermögen gestellt hat oder ein solches Verfahren mangels Masse abgelehnt oder eingestellt wird.

    5. zahlungs­unfähig ist.

    6. bei Sprach­diensten das vertraglich vereinbarte oder das vom Kunden als Vertrags­grundlage angekündigte Verkehrs­volumen und/oder die angekündigte Verkehrs­verteilung um mehr als 25% gegenüber den ursprüng­lichen Angaben nach oben abweicht.

    7. reventix davon Kenntnis erhält, dass ein als Geschäfts­kunde angemeldeter Kunde als privater End­verbraucher einzustufen. Ist.

  12. Anstelle einer außer­ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann reventix vom Kunden verlangen, eine angemessene Sicherheit zu stellen.

  13. Der Versuch der Manipulationen der von reventix zur Verfügung gestellten oder von Netz­betreibern bereit­gestellten technischen Geräte oder Systeme, begründet eine fristlose, außer­ordentliche Kündigung.

  14. Bei einer außer­ordentlichen Kündigung ist reventix berechtigt, Schaden­ersatz (in Form der fehlenden Einnahmen für die Gesamt­grund­leistungen bis zum regulären Vertrags­ende) geltend zu machen.

  15. Kündigungen haben schriftlich an reventix GmbH, Landhausstraße 22, 10717 Berlin zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist muss das Schreiben innerhalb der Geschäftszeiten in den Geschäfts­bereich von reventix gelangen. Sofern reventix für Produkte die Möglichkeit einer onlinebasierten Kündigung vorsieht, kann diese ebenfalls rechts­wirksam genutzt werden.

§3 Leistungspflichten

  1. reventix ermöglicht es seinen Kunden über das Internet multimedial zu kommunizieren und erbringt für den Kunden sonstige IT- und Tele­kommunikations­dienstleistungen.

  2. reventix gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Dienste und Systeme von 98,5 % im Jahres­mittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen das System, aufgrund von technisch anderen Gründen, die nicht im Einfluss­bereich von reventix liegen (höherer Gewalt, Vorleistungen Dritter, u. a.) nicht oder eingeschränkt nutzbar ist.

  3. reventix mietet Leitungen und Teilnehmer­anschlüsse bei Netz­betreibern (Carriern). Die Leistung besteht aus der Weiter­leitung von Gesprächen über das Internet zu diesen Netz­betreibern. reventix stellt selbst keinen Teilnehmer­anschluss bereit.

  4. Leistungs­verzug mit außer­ordentlichem Kündigungs­grund seitens des Kunden besteht, wenn bereits eine schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens zwei Wochen ohne Erfolg verstrichen ist.

  5. reventix darf zur Erbringung der Leistungen Sub­unternehmer einschalten, ohne dass davon ihre vertraglichen Pflichten berührt werden.

  6. Soweit reventix seine Dienste entgeltfrei anbietet, hat der Kunde auf die Erbringung der Leistung keinen Erfüllungs­anspruch oder sonstige rechtliche Ansprüche.

  7. Unvorhersehbare Ereignisse durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen und der Ausfall von Tele­kommunikations­verbindungen sowie sonstige Störungen entbinden reventix während ihrer Dauer von der Pflicht zur Leistungs­erbringung. Der Anspruch auf Vergütung bleibt hiervon unberührt.

  8. Neben­abreden, insbesondere Termine und Fristen, sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch reventix verbindlich und nur dann, wenn der Kunde alle notwendigen Maßnahmen rechtzeitig getroffen hat, sowie seiner Mitwirkungs­pflicht nachgekommen ist.

§4 Haftungsbeschränkung

  1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatz­ansprüche gegen reventix ausgeschlossen, falls die Schaden­ursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahr­lässigkeit beruht.

  2. Für Eigen­entwicklungen haftet reventix nur, sofern es sich um Schäden grober Fahr­lässigkeit handelt und nur im Rahmen der Betriebs­haftpflicht­versicherung.

  3. Bei Störungen, die außerhalb des Verantwortungs­bereichs von reventix liegen, entstehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber reventix.

  4. reventix haftet nicht für Fälle höherer Gewalt und sonstiger, nicht verschuldeter Umstände oder Ereignisse.

  5. reventix haftet nicht für sonstige Schäden, insbesondere Folgeschäden in Form von entgangenen Gewinnen und mittelbaren Schäden.

  6. reventix ist bis zum Wegfall der Störung von der Erfüllung der Vertrags­pflichten befreit.

  7. Für Schäden, die auf dem Versäumnis beruhen, dass Fehler oder Fehler­haftigkeiten nicht mitgeteilt wurden, übernimmt reventix keine Haftung.

  8. reventix haftet bei der Erbringung von Telekommunikations­dienstleistungen für nicht vorsätzlich verursachte Vermögens­schäden. Soweit das Telekommunikations­gesetz (TKG) Anwendung findet, bleiben die dortigen Haftungs­bestimmungen unberührt.

  9. Für Personen­schäden haftet reventix in Höhe von bis zu 1.500.000 €. Für Sachschäden und Vermögens­schäden haftet die reventix in Höhe von bis zu 500.000 €. Im Übrigen haftet reventix nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertrags­pflichten, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertrags­typischen, vorher­sehbaren Schadens begrenzt ist.

  10. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung auf das jeweils schaden­verursachende Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schaden­ersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schaden­ersatz­ansprüche zur Höchst­grenze steht.

  11. Die Haftung nach dem Produkt­haftungs­gesetz bleibt ebenso unberührt, wie die Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die eine Verantwortlichkeit auch ohne Verschulden vorsehen.

  12. reventix behält sich den Einwand des Mitverschuldens des Kunden vor.

  13. reventix schließt die Haftung für Schäden aus, die durch unbefugte Eingriffe des Kunden in das ITK-Netz von reventix oder seiner Zulieferer oder durch die technische Ausstattung des Kunden entstanden sind.

  14. reventix ist nicht haftbar für Schäden aufgrund fehlerhafter oder unsachgemäßer Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme der Leistung erforderlichen Geräte oder Komponenten, durch den Kunden oder der von ihm beauftragten Dritten.

  15. reventix haftet nicht für Schäden, die durch die fehlende Beachtung bzw. Einhaltung der Leis­tungs­beschreibungen (Produkt­informationen, vorgegebene Hinweise und Bestimmungen) entstanden sind.

  16. Die Haftung für Vermögens­schäden, Verdienst­ausfall oder sonstige Schäden, die durch eine Unter­brechung oder Störung des Dienstes entstanden sind, ist ausgeschlossen.

  17. Für Schäden aufgrund eines Daten­verlustes haftet reventix nur bei leichter Fahrlässigkeit, und nur, wenn der Kunde seiner Schaden­minderungs­pflicht durch die Durchführung von Sicherungs­kopien nachgekommen ist.

  18. Soweit die Haftung von reventix ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schaden­ersatz­haftung von Arbeit­nehmern, Vertretern und sonstigen Erfüllungs­gehilfen.

§5 Softwarelizenzen

  1. Sofern der Kunde für die Vertrags­laufzeit von reventix eine Software überlassen bekommt, handelt es sich um ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung (Lizenz). Der Begriff „Software“ umfasst die Original­software, alle Kopien (Verviel­fältigungen) sowie einzelne Teile der Software selbst dann, wenn diese mit anderer Software verbunden ist. Eine Software besteht aus maschinen­lesbaren Anweisungen, ggf. multi­medialen Inhalten und zugehörigen Lizenz­materialien. Bei Mehrfach­lizenzen der Software gelten die nach­folgenden Nutzungs­bedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Im Übrigen gelten die Lizenz­bestimmungen der jeweiligen Software­hersteller.

  2. Die Nutzung der Software ist gleichzeitig nur auf einem Computer erlaubt. Eine Nutzung der Software liegt bereits vor, wenn sich die Software im Haupt­speicher oder auf einem Speicher­medium des Computers befindet. Liegt die Software lediglich zum Zwecke der Verteilung oder Datei­ablage auf einem Netzwerk­server, so gilt Sie als nicht genutzt.

  3. Der Kunde hat sicher­zustellen, dass jeder Nutzer der Software diese Lizenz­vereinbarung einhält.

  4. Der Kunde erhält das Recht, Daten­sicherung nach dem Stand der Technik durch­zuführen und hierfür die notwendigen Sicherungs­kopien der Software zu erstellen. Sofern das Handbuch in digitaler Form vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Urheberrechts­vermerke dürfen dabei weder verändert noch entfernt werden.

  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software in anderer Weise als beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten und/oder zu übertragen. Insbesondere darf er diese nicht in eine andere Ausdrucks­form umwandeln (Reverse Engineering) oder in anderer Weise übersetzen.

  6. Der Kunde ist nicht berechtigt die Software zu vermieten, zu verleasen oder Unter­lizenzen zu vergeben.

  7. Soweit das Nutzungs­recht wegen Kündigung endet oder ein zeitlich beschränktes Nutzungs­recht abgelaufen ist, hat der Kunde alle Daten­träger mit dieser Software und eventuellen Kopien, sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbe­hilfen an reventix zurück­zugeben. Soweit der Kunde nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, hat er alle gespeicherte Software von seinem Computer zu löschen. Weitere vertragliche Neben­pflichten des Kunden gegenüber reventix bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrags fort.

  8. Wird die vertrags­gemäße Nutzung durch Rechte Dritter beeinträchtigt, so hat reventix in einem für den Kunden zumutbaren Umfang das Recht, nach ihrer Wahl und auf Kunden­kosten Lizenzen zu erwerben, die Software zu ändern bzw. ganz oder teilweise gegen gleichwertige Software auszutauschen.

§6 Besondere Bedingungen für Mietverträge

  1. reventix bietet auch die Miete von Hardware-Telefonen und Software-Telefonen. Diese Vertrags­bedingungen sind sinngemäß auch auf Miet­verträge anwendbar. Zusätzlich gelten die in diesem Abschnitt aufgeführten besonderen Bedingungen für Miet­verträge.

  2. reventix ist berechtigt, dem Kunden in Abhängigkeit von der jeweiligen Vertrags­laufzeit bei reventix Neu- und/oder Gebraucht­geräte (refurbished) zur Miete anzubieten. Die reventix GmbH bestimmt in freiem Ermessen die Produkte, für die Miet­verträge angeboten werden und legt für die einzelnen Produkte die jeweiligen Laufzeit­varianten fest. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schrift­form.

  3. Der Kunde ist berechtigt, Miet­sachen an Dritte unter­zuvermieten, wenn und soweit dies im Einklang mit den Regelungen dieses Kunde­nvertrages geschieht. Für den Fall der Unter­vermietung von Produkten der reventix GmbH durch den Kunden an Dritte tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Ansprüche aus den Miet­verträgen zwischen ihm und den Dritten sicherungs­halber an die die Abtretung annehmende reventix im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Entstehung ab. Die Abtretung umfasst sämtliche Neben­rechte und etwaige Saldo­forderungen. Die Abtretung erfolgt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Kunden dem Dritten berechneten Preis des Liefer­gegenstandes, entspricht. Der vom Kunden an die reventix abgetretene Forderungs­anteil ist vorrangig zu befriedigen.

  4. Der Mietvertrag wird mit einer Laufzeit von bis zu 48 Monaten geschlossen. Die genaue Dauer der Laufzeit ist im Auftragsformular „Bestellung Endgeräte & Zubehör“ geregelt.

  5. Wird der Miet­vertrag zum Ende der Lauf­zeit nicht durch eine Partei mit einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Im Fall der Verlängerung ist die Miete jeweils im Voraus zu bezahlen.

§7 Eigentumsvorbehalt, Warenlieferungen

  1. Bis zur voll­ständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen verbleibt gelieferte Hardware im Eigentum von reventix.

  2. Sofern keine anderen Regelungen vereinbart wurden, liegt die Kosten­übernahme für Rück­sendungen in der Pflicht des Kunden. Das Transport­risiko liegt beim Kunden.

§8 Preise

  1. Die Entgelte werden von reventix fest­gelegt und ergeben sich aus den jeweils aktuellen Preis­listen. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatz­steuer.

  2. Gesprächs­verbindungen zu Zielen die in der jeweils gültigen Verbindungs­preis­liste nicht aufgeführt sind, können mit bis zu 10,00 € pro Minute berechnet werden.

  3. reventix ist berechtigt Änderungen der Preise und der Leistungen vorzunehmen. Der Kunde wird hierüber im Voraus informiert. Sollte eine solche Änderung für den Kunden nach­teilig sein, kann der Kunde die betroffene Dienst­leistung schriftlich kündigen. Die Kündigung wird mit dem Datum der Gültigkeit der jeweiligen Änderung wirksam. reventix ist verpflichtet, den Kunden in der Änderungs­mitteilung über dieses außer­ordentliche Kündigungs­recht zu informieren. Das Kündigungs­recht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen von seinem Wider­spruchs­recht Gebrauch macht. Das Widerspruchs- bzw. Kündigungs­recht besteht nicht bei Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Kunden vorgenommen werden bzw. wenn Preise wegen Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatz­steuer erfolgen. Wird nicht widersprochen, wird das Vertrags­verhältnis mit den geänderten Preisen fortgesetzt.

  4. Bei Preis­anpassungen aufgrund von regulierten Entgelten (z. B. Interconnect­preise, TAL Entgelte), sowie bei Änderungen aufgrund von gerichtlichen oder regulatorischen Entscheidungen (z. B. Wegfall der Entgelt­genehmigungs­pflicht, Einführung zusätzlicher Entgelte) und hier­durch bedingter Änderungen der Einkaufs­preise von reventix um mehr als 5 % zu­ungunsten von reventix, hat reventix das Recht sowohl die einmaligen, die monatlichen und auch die nutzungs­abhängigen Entgelte mit einer Ankündigungs­frist von einem Monat zum Wirksam­werden der regulatorischen Änderung entsprechend anzupassen. Ein Kündigungs­recht des Kunden besteht in diesem Fall nicht.
    Sofern durch regulatorische Entscheidungen der Bundes­netz­agentur für Elektrizität, Gas, Tele­kommunikation, Post und Eisen­bahnen die gültigen Entgelte für Premium- und Massen­verkehrs­dienste zwischen reventix und dem Kunden gesetzlich neu fest­gelegt werden, gelten die fest­gesetzten Entgelte unmittelbar. reventix informiert den Kunden unverzüglich über diese Änderungen. Ein Kündigungs­recht des Kunden besteht in diesem Fall nicht.

§9 Zahlung

  1. Rechnungen sind sofort nach Ihrer Zustellung per E-Mail oder Post zur Zahlung fällig.

  2. Zur Zahlung der Entgelte erklärt sich der Kunde einverstanden, für sein Bank­konto ein SEPA-Basis­lastschrift­mandat oder ein SEPA-Firmen­last­schrift­mandat zu erteilen. Welches Verfahren beim Kunden Anwendung findet, obliegt reventix.

  3. Sollte das Bank­institut die Zahlung zurück­weisen (Bank­rück­buchung), befindet sich der Schuldner unmittelbar im Verzug.
    Der gesetzliche Verzug, tritt in allen Fällen ein, wenn die Zahlung nicht innerhalb von fünf Werk­tagen auf dem angegebenen Bank­konto von reventix gut­geschrieben wurde.

  4. Bei Bank­rück­buchungen ist reventix berechtigt, einen Schadenersatz von bis zu 20,00 € je zurück­gewiesener Transaktion zu erheben. Dem Kunden steht es frei nach­zuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

  5. Bei Bank­rück­buchungen ist reventix berechtigt, den Kunden auf Voraus­kasse (Prepaid) umzu­stellen. Ein Kündigungs­grund ergibt sich für den Kunden hieraus nicht.

  6. reventix ist berechtigt, die Frei­schaltung von Diensten erst nach Zahlungs­eingang der vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

  7. Gegen Forderungen von reventix kann der Kunde nur mit unstreitigen oder rechts­kräftig fest­gestellten Forderungen aufrechnen.

  8. Zur Geltend­machung oder Aufrechnungen von Zurück­behaltungs­rechten ist der Teilnehmer erst berechtigt, wenn seine Gegen­forderung rechts­kräftig festgestellt oder von reventix schriftlich anerkannt wurde.

§10 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, alle seine Angaben vollständig und der Wahrheit entsprechend zu machen. Dies betrifft vor allem die Informationen bezüglich des Namens, der Unternehmens­form, der postalischen Anschrift und der Telefon- und Fax­nummern. Änderungen müssen reventix unverzüglich mitgeteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die Richtigkeit seiner Daten innerhalb von 15 Tagen ab Zugang der Anfrage nach­zu­weisen. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist reventix berechtigt, den Anschluss zu sperren oder ein­zu­schränken.

  2. Der Kunde verpflichtet sich Änderungen seiner Daten, insbesondere Änderungen des Namens und der Anschrift unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Änderung, unaufgefordert schriftlich mitzuteilen.

  3. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von reventix nur in Über­einstimmung mit den einschlägigen Gesetzen sowie den anerkannten Internet-Standards zu nutzen.

  4. Dem Kunden ist untersagt, reventix für den unauf­geforderten Versand von Daten („Spamming“) und das Führen von unauf­geforderten Telefonaten in größeren Mengen („Telefon-Spamming“) zu nutzen. Es liegt im Ermessen von reventix die Einstufung vorzu­nehmen, ob Spamming vorliegt.

  5. Der Kunde ist verpflichtet seine Zugangs­daten und Passwörter so auf­zu­bewahren, dass Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist. Sobald der Kunde davon Kenntnis erlangt, dass ein unbefugter Dritter Zugriff auf oder Kenntnis über den Inhalt dieser Daten hat oder haben könnte, hat er reventix unverzüglich zu informieren.

  6. Der Kunde hat selbst Sorge zu tragen, dass Ruf­nummern mit deren Übernahme (Rufnummern­portierung) er reventix beauftragt, frei von Rechten Dritter oder Kosten sind. Hierfür übernimmt reventix weder Haftung noch Gewähr.

  7. Der Kunde verpflichtet sich, keine Schutz­rechte (z. B. Urheber­rechte, Daten­bank­rechte, etc.) zu verletzen, keine Dienste von reventix zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten­widrigen oder rechts­widrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte beleidigenden, verleumderischen oder volks­verhetzenden Charakters zu verbreiten.

  8. Der Kunde ist verpflichtet, alle not­wendigen Ein­willigungen von Dritten, die für seine Nutzung der von reventix erbrachten Leistungen erforderlich sind, ein­zu­holen. Ausnahmen müssen vorher schriftlich vereinbart werden.

  9. Zur fort­währenden Verbesserung der Qualität ist reventix berechtigt den genutzten Telefon­netz­betreiber (Carrier) nach eigenem Ermessen zu wechseln. Der Kunde ermächtigt für diese Fälle reventix zur Abgabe von Willens­erklärungen im Namen des Kunden, um eine solche Umstellung zu ermöglichen. Die Kunde ist verpflichtet, diese Willens­erklärung auf Nachfrage von beteiligten Dritten schriftlich zu bestätigen.

  10. Der Kunde darf für die Nutzung von reventix nur ein Kunden­konto erstellen. Die Nutzung oder Beantragung von mehreren Kennungen ist nicht zulässig.

  11. Der Kunde ist verpflichtet, sich regelmäßig (mindestens
    einmal pro Woche) über die aktuellen Leistungen und Entgelte auf den Webseiten zu informieren.

  12. Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter darauf hin­zu­weisen, dass Einzel­verbindungs­nachweise für eingehende und abgehende Gespräche geführt werden.

  13. Der Kunde verpflichtet sich seine Mitarbeiter darauf hin­zu­weisen, dass Notrufe immer zu der Notruf­leitstelle gesendet werden, für die der entsprechende Anschluss angemeldet wurde, auch wenn die Telefon‑Endgeräte technisch an anderen Standorten betrieben werden können.

  14. Der Kunde ist verpflichtet in Abhängigkeit der Änderungs­häufigkeit seiner Daten, regel­mäßig Sicherungs­kopien an­zu­fertigen, um diese bei einem Verlust mit möglichst geringem Aufwand verlustfrei wieder herstellen zu können.

  15. Der Kunde verpflichtet sich, seinen E‑Mail-Account zu Rechnungs­zwecken regelmäßig (mindestens einmal pro Woche) abzurufen.

  16. Der Kunde hat die von reventix zur Verfügung gestellten digitalen Anruf­beantworter (Voice­mail, Sprach­mail­boxen) in regel­mäßigen Abständen von mindestens vier Wochen abzurufen. Um Kapazitäten auf den Systemen einzusparen, behält sich reventix das Recht vor, Nachrichten, die älter als vier Wochen sind, ohne weitere Ankündigung zu löschen.

  17. Verstößt der Kunde gegen die ihm genannten Pflichten, ist reventix berechtigt, diesen abzu­mahnen. Stellt er den Verstoß nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, ist reventix berechtigt die Leistung zu sperren und das Vertrags­verhältnis außer­ordentlich und fristlos zu kündigen.

§11 Nutzung durch Dritte

  1. Der Kunde ist verpflichtet alle Entgelte zu zahlen, die durch die Inanspruch­nahme der Leistungen entstanden sind. Es ist dabei unerheblich, ob diese durch befugte oder unbefugte Nutzung durch Dritte entstanden sind.

  2. Um den unberechtigten Zugang Dritter zu vermeiden, verpflichtet sich der Kunde, angemessene Maßnahmen zur Minimierung des Risikos (z. B. Firewall, Virenscanner) vorzunehmen. reventix macht den Kunden hiermit darauf aufmerksam, dass alle Daten unverschlüsselt und ungesichert über das Internet transportiert werden können.

  3. Hat der Kunde den Verdacht der unberechtigten Nutzung, ist er verpflichtet, reventix hier­über unverzüglich zu informieren. Die Verantwort­lichkeit für den Zugang bleibt dabei beim Kunden, gleichwohl wird reventix den Kunden bei Ursachen­forschung und Schaden­minimierung angemessen unterstützen. reventix behält sich vor, die Kosten für die Ursachen­forschung an den Kunden in angemessener Weise zu berechnen.

  4. Sollte infolge des Verschuldens des Kunden, Dritte durch Missbrauch der Zugangs­daten und/oder Pass­wörtern, reventix ein Schaden entstanden sein, so haftet der Kunde gegen­über reventix in Form von Schaden­ersatz.

  5. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen reventix an Dritte ist aus­geschlossen.

§12 Sperrung des Anschlusses

  1. Ist der Kunde seit mindestens 14 Tagen und mit mindestens 75 € im Zahlungs­verzug, ist reventix gemäß §45k TKG (Telekommunikations­gesetz) berechtigt den Anschluss zu sperren. Der Kunde kann über diesen Anschluss dann keine Gesprächs­verbindungen mehr aufbauen bzw. keine Daten mehr übertragen.

  2. Auf die Sperrung des Anschlusses wird der Kunde über eine Audioansage oder einen Displaytext auf dem Endgerät hingewiesen.

  3. reventix behält sich vor, ein Kunden­konto ohne Ankündigung abzuschalten, um Störungen am System oder Netzwerk vorzubeugen oder zu vermeiden.

  4. Für die Sperrung und ggf. spätere Frei­schaltung des Anschlusses erhebt reventix jeweils einen Schaden­ersatz von 20,00 €. Der Kunde ist berechtigt einen geringeren Schaden nach­zu­weisen, ebenso ist reventix berechtigt, einen höheren Schaden geltend zu machen.

  5. Der Fort­bestand des Vertrags­verhältnisses bleibt von einer Sperrung unberührt.

  6. Der Kunde ist auch während der Sperrung zur weiteren Zahlung der fort­laufenden Entgelte verpflichtet.

  7. reventix behält sich die Geltend­machung weiterer Ansprüche wegen Zahlungs­verzuges vor.

§13 Gewährleistung

  1. Gewähr­leistungs­ansprüche beschränken sich ausschließlich auf Leistungen, die direkt durch reventix selbst ausgeführt wurden. Leistungen durch Dritte unterliegen deren Geschäfts­bedingungen.

  2. reventix setzt auch Open‑Source Software ein, die der GPL (General Public License) und ähnlichen Lizenz­modellen unterliegen. Diese Software ist frei von Gewähr­leistungs-, Schaden­ersatz- oder sonstigen Ansprüchen. reventix ist nicht haftbar für Schäden, die sich aus der direkten oder indirekten Nutzung dieser Software ergeben.

  3. Gewährleistungs­ansprüche verjähren in einem Jahr.

  4. Im Falle eines berechtigten Mangels entscheidet reventix, ob die Ware repariert wird, Ersatz geleistet wird oder der Kauf­preis erstattet wird.

§14 Gerichtsstand, Erfüllungsort, geltendes Recht

  1. Gerichts­stand für sämtliche Streitig­keiten, soweit dies gesetzlichen Bestimmungen nicht entgegensteht, ist im Zusammen­hang mit diesem Vertrag Berlin, Deutschland.

  2. Erfüllungs­ort ist Berlin.

  3. Die Nutzung des Dienstes und der Produkte von reventix unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts über den Kauf beweglicher Sachen (CISG) wird aus­geschlossen.

  4. Alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertrags­partei auf einen Dritten übertragen werden.

§15 Änderungen der AGB

  1. reventix hat das Recht, für den Kunden zumut­bare Änderungen der AGB vor­zu­nehmen. Diese werden dem Kunden schriftlich per Post oder E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungs­mitteilung schriftlich wider­spricht. reventix ist verpflichtet, dem Kunden mit der Änderungs­mitteilung auf die Folgen eines unter­lassenen Wider­spruchs hin­zu­weisen.

  2. AGB des Kunden gelten grundsätzlich nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn reventix diesen nicht ausdrücklich wider­spricht oder in Kenntnis ent­gegen­stehender AGB des Kunden Leistungen vor­behaltlos erbringt.

§16 Schlussbestimmungen

  1. Mitarbeiter von reventix sowie von reventix beauftragte Firmen und Vertreter sind nicht befugt, mündliche Neben­abreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt dieser allgemeinen Geschäfts­bedingungen hinaus gehen. Änderungen sind nur dann bindend, wenn diese durch reventix schriftlich bestätigt wurden. E-Mails werden nicht als schriftliche Dokumente gewertet.

  2. Missbrauch, gesetzliche Zuwider­handlungen (nach BDSG, TKG, Lizenz- oder Nutzungsrechten, Sitten­recht, etc.) werden bei bekannt werden angezeigt und straf­rechtlich verfolgt.

  3. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Nutzungs­bedingungen ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine neue zu ersetzen, die ihr im Regelungs­gehalt möglichst nahe kommt.

Stand: April 2022

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