§1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge mit der reventix GmbH, Landhausstraße 22, 10717 Berlin (nachfolgend „reventix“ genannt).
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Das Leistungsangebot von reventix richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden im Sinne von §14 BGB und nicht an private Endverbraucher. Sofern reventix Kenntnis darüber hat, dass es sich bei einem Kunden um einen privaten Endverbraucher handelt, ist reventix zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
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Diese AGB gelten, soweit der Kunde Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, ebenfalls für alle zukünftigen Verträge im obigen Sinne, auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich miteinbezogen werden.
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Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung soweit reventix diesen nicht ausdrücklich zustimmt.
§2 Vertragsabschluss, Laufzeit und Kündigung
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Mit Vertragsabschluss erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an.
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Ein Vertrag kann schriftlich oder online im Internet geschlossen werden.
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reventix behält sich die Ablehnung eines Antrages grundsätzlich vor.
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reventix behält sich zur Annahme eines Angebotes die mögliche Erbringung einer Sicherheitsleistung vor.
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Der Vertrag kommt mit Annahme des Kundenantrages durch reventix, spätestens durch die erste Leistungserbringung von reventix, zustande.
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Nach Anmeldung erhält der Kunde per E-Mail, SMS oder Post eine Bestätigung sowie die Zugangs-/Anmeldedaten. Dies stellt keine Annahme der Anmeldung durch reventix dar, sondern bestätigt nur den Eingang der Anmeldung.
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Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, falls nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Abweichende Regelungen ergeben sich aus den jeweiligen Produkt- und Leistungsbeschreibungen.
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Wenn keine Mindestvertragslaufzeit angegeben oder vereinbart wurde, ist das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar.
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Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von vier Wochen beidseitig kündbar. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, so verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
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Leistungen können jederzeit außerordentlich gekündigt werden, wenn diese durch Änderungen bei Dritten (z. B. Zulieferer) nicht länger erbracht werden können.
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reventix behält sich ein fristloses außerordentliches Kündigungsrecht aus besonderen Gründen vor. Ein solcher Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Kunde:
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seinen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommt.
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mit seinen Zahlungen mehr als zwanzig Tage im Verzug ist.
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betrügerische oder sonst wie gesetzlich unzulässige Handlungen durchführt.
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einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt hat oder ein solches Verfahren mangels Masse abgelehnt oder eingestellt wird.
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zahlungsunfähig ist.
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bei Sprachdiensten das vertraglich vereinbarte oder das vom Kunden als Vertragsgrundlage angekündigte Verkehrsvolumen und/oder die angekündigte Verkehrsverteilung um mehr als 25% gegenüber den ursprünglichen Angaben nach oben abweicht.
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reventix davon Kenntnis erhält, dass ein als Geschäftskunde angemeldeter Kunde als privater Endverbraucher einzustufen. Ist.
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Anstelle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann reventix vom Kunden verlangen, eine angemessene Sicherheit zu stellen.
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Der Versuch der Manipulationen der von reventix zur Verfügung gestellten oder von Netzbetreibern bereitgestellten technischen Geräte oder Systeme, begründet eine fristlose, außerordentliche Kündigung.
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Bei einer außerordentlichen Kündigung ist reventix berechtigt, Schadenersatz (in Form der fehlenden Einnahmen für die Gesamtgrundleistungen bis zum regulären Vertragsende) geltend zu machen.
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Kündigungen haben schriftlich an reventix GmbH, Landhausstraße 22, 10717 Berlin zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist muss das Schreiben innerhalb der Geschäftszeiten in den Geschäftsbereich von reventix gelangen. Sofern reventix für Produkte die Möglichkeit einer onlinebasierten Kündigung vorsieht, kann diese ebenfalls rechtswirksam genutzt werden.
§3 Leistungspflichten
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reventix ermöglicht es seinen Kunden über das Internet multimedial zu kommunizieren und erbringt für den Kunden sonstige IT- und Telekommunikationsdienstleistungen.
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reventix gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Dienste und Systeme von 98,5 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen das System, aufgrund von technisch anderen Gründen, die nicht im Einflussbereich von reventix liegen (höherer Gewalt, Vorleistungen Dritter, u. a.) nicht oder eingeschränkt nutzbar ist.
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reventix mietet Leitungen und Teilnehmeranschlüsse bei Netzbetreibern (Carriern). Die Leistung besteht aus der Weiterleitung von Gesprächen über das Internet zu diesen Netzbetreibern. reventix stellt selbst keinen Teilnehmeranschluss bereit.
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Leistungsverzug mit außerordentlichem Kündigungsgrund seitens des Kunden besteht, wenn bereits eine schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens zwei Wochen ohne Erfolg verstrichen ist.
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reventix darf zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer einschalten, ohne dass davon ihre vertraglichen Pflichten berührt werden.
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Soweit reventix seine Dienste entgeltfrei anbietet, hat der Kunde auf die Erbringung der Leistung keinen Erfüllungsanspruch oder sonstige rechtliche Ansprüche.
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Unvorhersehbare Ereignisse durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen und der Ausfall von Telekommunikationsverbindungen sowie sonstige Störungen entbinden reventix während ihrer Dauer von der Pflicht zur Leistungserbringung. Der Anspruch auf Vergütung bleibt hiervon unberührt.
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Nebenabreden, insbesondere Termine und Fristen, sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch reventix verbindlich und nur dann, wenn der Kunde alle notwendigen Maßnahmen rechtzeitig getroffen hat, sowie seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen ist.
§4 Haftungsbeschränkung
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Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche gegen reventix ausgeschlossen, falls die Schadenursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
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Für Eigenentwicklungen haftet reventix nur, sofern es sich um Schäden grober Fahrlässigkeit handelt und nur im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung.
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Bei Störungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von reventix liegen, entstehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber reventix.
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reventix haftet nicht für Fälle höherer Gewalt und sonstiger, nicht verschuldeter Umstände oder Ereignisse.
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reventix haftet nicht für sonstige Schäden, insbesondere Folgeschäden in Form von entgangenen Gewinnen und mittelbaren Schäden.
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reventix ist bis zum Wegfall der Störung von der Erfüllung der Vertragspflichten befreit.
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Für Schäden, die auf dem Versäumnis beruhen, dass Fehler oder Fehlerhaftigkeiten nicht mitgeteilt wurden, übernimmt reventix keine Haftung.
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reventix haftet bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden. Soweit das Telekommunikationsgesetz (TKG) Anwendung findet, bleiben die dortigen Haftungsbestimmungen unberührt.
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Für Personenschäden haftet reventix in Höhe von bis zu 1.500.000 €. Für Sachschäden und Vermögensschäden haftet die reventix in Höhe von bis zu 500.000 €. Im Übrigen haftet reventix nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.
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Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung auf das jeweils schadenverursachende Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
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Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt, wie die Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die eine Verantwortlichkeit auch ohne Verschulden vorsehen.
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reventix behält sich den Einwand des Mitverschuldens des Kunden vor.
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reventix schließt die Haftung für Schäden aus, die durch unbefugte Eingriffe des Kunden in das ITK-Netz von reventix oder seiner Zulieferer oder durch die technische Ausstattung des Kunden entstanden sind.
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reventix ist nicht haftbar für Schäden aufgrund fehlerhafter oder unsachgemäßer Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme der Leistung erforderlichen Geräte oder Komponenten, durch den Kunden oder der von ihm beauftragten Dritten.
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reventix haftet nicht für Schäden, die durch die fehlende Beachtung bzw. Einhaltung der Leistungsbeschreibungen (Produktinformationen, vorgegebene Hinweise und Bestimmungen) entstanden sind.
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Die Haftung für Vermögensschäden, Verdienstausfall oder sonstige Schäden, die durch eine Unterbrechung oder Störung des Dienstes entstanden sind, ist ausgeschlossen.
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Für Schäden aufgrund eines Datenverlustes haftet reventix nur bei leichter Fahrlässigkeit, und nur, wenn der Kunde seiner Schadenminderungspflicht durch die Durchführung von Sicherungskopien nachgekommen ist.
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Soweit die Haftung von reventix ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung von Arbeitnehmern, Vertretern und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
§5 Softwarelizenzen
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Sofern der Kunde für die Vertragslaufzeit von reventix eine Software überlassen bekommt, handelt es sich um ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung (Lizenz). Der Begriff „Software“ umfasst die Originalsoftware, alle Kopien (Vervielfältigungen) sowie einzelne Teile der Software selbst dann, wenn diese mit anderer Software verbunden ist. Eine Software besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, ggf. multimedialen Inhalten und zugehörigen Lizenzmaterialien. Bei Mehrfachlizenzen der Software gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller.
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Die Nutzung der Software ist gleichzeitig nur auf einem Computer erlaubt. Eine Nutzung der Software liegt bereits vor, wenn sich die Software im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium des Computers befindet. Liegt die Software lediglich zum Zwecke der Verteilung oder Dateiablage auf einem Netzwerkserver, so gilt Sie als nicht genutzt.
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Der Kunde hat sicherzustellen, dass jeder Nutzer der Software diese Lizenzvereinbarung einhält.
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Der Kunde erhält das Recht, Datensicherung nach dem Stand der Technik durchzuführen und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Software zu erstellen. Sofern das Handbuch in digitaler Form vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Urheberrechtsvermerke dürfen dabei weder verändert noch entfernt werden.
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Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software in anderer Weise als beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten und/oder zu übertragen. Insbesondere darf er diese nicht in eine andere Ausdrucksform umwandeln (Reverse Engineering) oder in anderer Weise übersetzen.
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Der Kunde ist nicht berechtigt die Software zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
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Soweit das Nutzungsrecht wegen Kündigung endet oder ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht abgelaufen ist, hat der Kunde alle Datenträger mit dieser Software und eventuellen Kopien, sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an reventix zurückzugeben. Soweit der Kunde nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, hat er alle gespeicherte Software von seinem Computer zu löschen. Weitere vertragliche Nebenpflichten des Kunden gegenüber reventix bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrags fort.
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Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Rechte Dritter beeinträchtigt, so hat reventix in einem für den Kunden zumutbaren Umfang das Recht, nach ihrer Wahl und auf Kundenkosten Lizenzen zu erwerben, die Software zu ändern bzw. ganz oder teilweise gegen gleichwertige Software auszutauschen.
§6 Besondere Bedingungen für Mietverträge
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reventix bietet auch die Miete von Hardware-Telefonen und Software-Telefonen. Diese Vertragsbedingungen sind sinngemäß auch auf Mietverträge anwendbar. Zusätzlich gelten die in diesem Abschnitt aufgeführten besonderen Bedingungen für Mietverträge.
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reventix ist berechtigt, dem Kunden in Abhängigkeit von der jeweiligen Vertragslaufzeit bei reventix Neu- und/oder Gebrauchtgeräte (refurbished) zur Miete anzubieten. Die reventix GmbH bestimmt in freiem Ermessen die Produkte, für die Mietverträge angeboten werden und legt für die einzelnen Produkte die jeweiligen Laufzeitvarianten fest. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
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Der Kunde ist berechtigt, Mietsachen an Dritte unterzuvermieten, wenn und soweit dies im Einklang mit den Regelungen dieses Kundenvertrages geschieht. Für den Fall der Untervermietung von Produkten der reventix GmbH durch den Kunden an Dritte tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Ansprüche aus den Mietverträgen zwischen ihm und den Dritten sicherungshalber an die die Abtretung annehmende reventix im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Entstehung ab. Die Abtretung umfasst sämtliche Nebenrechte und etwaige Saldoforderungen. Die Abtretung erfolgt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Kunden dem Dritten berechneten Preis des Liefergegenstandes, entspricht. Der vom Kunden an die reventix abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
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Der Mietvertrag wird mit einer Laufzeit von bis zu 48 Monaten geschlossen. Die genaue Dauer der Laufzeit ist im Auftragsformular „Bestellung Endgeräte & Zubehör“ geregelt.
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Wird der Mietvertrag zum Ende der Laufzeit nicht durch eine Partei mit einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Im Fall der Verlängerung ist die Miete jeweils im Voraus zu bezahlen.
§7 Eigentumsvorbehalt, Warenlieferungen
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Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen verbleibt gelieferte Hardware im Eigentum von reventix.
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Sofern keine anderen Regelungen vereinbart wurden, liegt die Kostenübernahme für Rücksendungen in der Pflicht des Kunden. Das Transportrisiko liegt beim Kunden.
§8 Preise
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Die Entgelte werden von reventix festgelegt und ergeben sich aus den jeweils aktuellen Preislisten. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Gesprächsverbindungen zu Zielen die in der jeweils gültigen Verbindungspreisliste nicht aufgeführt sind, können mit bis zu 10,00 € pro Minute berechnet werden.
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reventix ist berechtigt Änderungen der Preise und der Leistungen vorzunehmen. Der Kunde wird hierüber im Voraus informiert. Sollte eine solche Änderung für den Kunden nachteilig sein, kann der Kunde die betroffene Dienstleistung schriftlich kündigen. Die Kündigung wird mit dem Datum der Gültigkeit der jeweiligen Änderung wirksam. reventix ist verpflichtet, den Kunden in der Änderungsmitteilung über dieses außerordentliche Kündigungsrecht zu informieren. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch macht. Das Widerspruchs- bzw. Kündigungsrecht besteht nicht bei Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Kunden vorgenommen werden bzw. wenn Preise wegen Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer erfolgen. Wird nicht widersprochen, wird das Vertragsverhältnis mit den geänderten Preisen fortgesetzt.
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Bei Preisanpassungen aufgrund von regulierten Entgelten (z. B. Interconnectpreise, TAL Entgelte), sowie bei Änderungen aufgrund von gerichtlichen oder regulatorischen Entscheidungen (z. B. Wegfall der Entgeltgenehmigungspflicht, Einführung zusätzlicher Entgelte) und hierdurch bedingter Änderungen der Einkaufspreise von reventix um mehr als 5 % zuungunsten von reventix, hat reventix das Recht sowohl die einmaligen, die monatlichen und auch die nutzungsabhängigen Entgelte mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zum Wirksamwerden der regulatorischen Änderung entsprechend anzupassen. Ein Kündigungsrecht des Kunden besteht in diesem Fall nicht.
Sofern durch regulatorische Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen die gültigen Entgelte für Premium- und Massenverkehrsdienste zwischen reventix und dem Kunden gesetzlich neu festgelegt werden, gelten die festgesetzten Entgelte unmittelbar. reventix informiert den Kunden unverzüglich über diese Änderungen. Ein Kündigungsrecht des Kunden besteht in diesem Fall nicht.
§9 Zahlung
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Rechnungen sind sofort nach Ihrer Zustellung per E-Mail oder Post zur Zahlung fällig.
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Zur Zahlung der Entgelte erklärt sich der Kunde einverstanden, für sein Bankkonto ein SEPA-Basislastschriftmandat oder ein SEPA-Firmenlastschriftmandat zu erteilen. Welches Verfahren beim Kunden Anwendung findet, obliegt reventix.
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Sollte das Bankinstitut die Zahlung zurückweisen (Bankrückbuchung), befindet sich der Schuldner unmittelbar im Verzug.
Der gesetzliche Verzug, tritt in allen Fällen ein, wenn die Zahlung nicht innerhalb von fünf Werktagen auf dem angegebenen Bankkonto von reventix gutgeschrieben wurde. -
Bei Bankrückbuchungen ist reventix berechtigt, einen Schadenersatz von bis zu 20,00 € je zurückgewiesener Transaktion zu erheben. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
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Bei Bankrückbuchungen ist reventix berechtigt, den Kunden auf Vorauskasse (Prepaid) umzustellen. Ein Kündigungsgrund ergibt sich für den Kunden hieraus nicht.
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reventix ist berechtigt, die Freischaltung von Diensten erst nach Zahlungseingang der vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
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Gegen Forderungen von reventix kann der Kunde nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
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Zur Geltendmachung oder Aufrechnungen von Zurückbehaltungsrechten ist der Teilnehmer erst berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von reventix schriftlich anerkannt wurde.
§10 Pflichten des Kunden
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Der Kunde verpflichtet sich, alle seine Angaben vollständig und der Wahrheit entsprechend zu machen. Dies betrifft vor allem die Informationen bezüglich des Namens, der Unternehmensform, der postalischen Anschrift und der Telefon- und Faxnummern. Änderungen müssen reventix unverzüglich mitgeteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die Richtigkeit seiner Daten innerhalb von 15 Tagen ab Zugang der Anfrage nachzuweisen. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist reventix berechtigt, den Anschluss zu sperren oder einzuschränken.
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Der Kunde verpflichtet sich Änderungen seiner Daten, insbesondere Änderungen des Namens und der Anschrift unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Änderung, unaufgefordert schriftlich mitzuteilen.
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Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von reventix nur in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen sowie den anerkannten Internet-Standards zu nutzen.
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Dem Kunden ist untersagt, reventix für den unaufgeforderten Versand von Daten („Spamming“) und das Führen von unaufgeforderten Telefonaten in größeren Mengen („Telefon-Spamming“) zu nutzen. Es liegt im Ermessen von reventix die Einstufung vorzunehmen, ob Spamming vorliegt.
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Der Kunde ist verpflichtet seine Zugangsdaten und Passwörter so aufzubewahren, dass Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist. Sobald der Kunde davon Kenntnis erlangt, dass ein unbefugter Dritter Zugriff auf oder Kenntnis über den Inhalt dieser Daten hat oder haben könnte, hat er reventix unverzüglich zu informieren.
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Der Kunde hat selbst Sorge zu tragen, dass Rufnummern mit deren Übernahme (Rufnummernportierung) er reventix beauftragt, frei von Rechten Dritter oder Kosten sind. Hierfür übernimmt reventix weder Haftung noch Gewähr.
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Der Kunde verpflichtet sich, keine Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Datenbankrechte, etc.) zu verletzen, keine Dienste von reventix zum Abruf oder zur Verbreitung von sittenwidrigen oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte beleidigenden, verleumderischen oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten.
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Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Einwilligungen von Dritten, die für seine Nutzung der von reventix erbrachten Leistungen erforderlich sind, einzuholen. Ausnahmen müssen vorher schriftlich vereinbart werden.
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Zur fortwährenden Verbesserung der Qualität ist reventix berechtigt den genutzten Telefonnetzbetreiber (Carrier) nach eigenem Ermessen zu wechseln. Der Kunde ermächtigt für diese Fälle reventix zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen des Kunden, um eine solche Umstellung zu ermöglichen. Die Kunde ist verpflichtet, diese Willenserklärung auf Nachfrage von beteiligten Dritten schriftlich zu bestätigen.
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Der Kunde darf für die Nutzung von reventix nur ein Kundenkonto erstellen. Die Nutzung oder Beantragung von mehreren Kennungen ist nicht zulässig.
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Der Kunde ist verpflichtet, sich regelmäßig (mindestens
einmal pro Woche) über die aktuellen Leistungen und Entgelte auf den Webseiten zu informieren. -
Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass Einzelverbindungsnachweise für eingehende und abgehende Gespräche geführt werden.
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Der Kunde verpflichtet sich seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass Notrufe immer zu der Notrufleitstelle gesendet werden, für die der entsprechende Anschluss angemeldet wurde, auch wenn die Telefon‑Endgeräte technisch an anderen Standorten betrieben werden können.
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Der Kunde ist verpflichtet in Abhängigkeit der Änderungshäufigkeit seiner Daten, regelmäßig Sicherungskopien anzufertigen, um diese bei einem Verlust mit möglichst geringem Aufwand verlustfrei wieder herstellen zu können.
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Der Kunde verpflichtet sich, seinen E‑Mail-Account zu Rechnungszwecken regelmäßig (mindestens einmal pro Woche) abzurufen.
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Der Kunde hat die von reventix zur Verfügung gestellten digitalen Anrufbeantworter (Voicemail, Sprachmailboxen) in regelmäßigen Abständen von mindestens vier Wochen abzurufen. Um Kapazitäten auf den Systemen einzusparen, behält sich reventix das Recht vor, Nachrichten, die älter als vier Wochen sind, ohne weitere Ankündigung zu löschen.
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Verstößt der Kunde gegen die ihm genannten Pflichten, ist reventix berechtigt, diesen abzumahnen. Stellt er den Verstoß nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, ist reventix berechtigt die Leistung zu sperren und das Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen.
§11 Nutzung durch Dritte
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Der Kunde ist verpflichtet alle Entgelte zu zahlen, die durch die Inanspruchnahme der Leistungen entstanden sind. Es ist dabei unerheblich, ob diese durch befugte oder unbefugte Nutzung durch Dritte entstanden sind.
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Um den unberechtigten Zugang Dritter zu vermeiden, verpflichtet sich der Kunde, angemessene Maßnahmen zur Minimierung des Risikos (z. B. Firewall, Virenscanner) vorzunehmen. reventix macht den Kunden hiermit darauf aufmerksam, dass alle Daten unverschlüsselt und ungesichert über das Internet transportiert werden können.
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Hat der Kunde den Verdacht der unberechtigten Nutzung, ist er verpflichtet, reventix hierüber unverzüglich zu informieren. Die Verantwortlichkeit für den Zugang bleibt dabei beim Kunden, gleichwohl wird reventix den Kunden bei Ursachenforschung und Schadenminimierung angemessen unterstützen. reventix behält sich vor, die Kosten für die Ursachenforschung an den Kunden in angemessener Weise zu berechnen.
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Sollte infolge des Verschuldens des Kunden, Dritte durch Missbrauch der Zugangsdaten und/oder Passwörtern, reventix ein Schaden entstanden sein, so haftet der Kunde gegenüber reventix in Form von Schadenersatz.
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Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen reventix an Dritte ist ausgeschlossen.
§12 Sperrung des Anschlusses
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Ist der Kunde seit mindestens 14 Tagen und mit mindestens 75 € im Zahlungsverzug, ist reventix gemäß §45k TKG (Telekommunikationsgesetz) berechtigt den Anschluss zu sperren. Der Kunde kann über diesen Anschluss dann keine Gesprächsverbindungen mehr aufbauen bzw. keine Daten mehr übertragen.
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Auf die Sperrung des Anschlusses wird der Kunde über eine Audioansage oder einen Displaytext auf dem Endgerät hingewiesen.
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reventix behält sich vor, ein Kundenkonto ohne Ankündigung abzuschalten, um Störungen am System oder Netzwerk vorzubeugen oder zu vermeiden.
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Für die Sperrung und ggf. spätere Freischaltung des Anschlusses erhebt reventix jeweils einen Schadenersatz von 20,00 €. Der Kunde ist berechtigt einen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso ist reventix berechtigt, einen höheren Schaden geltend zu machen.
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Der Fortbestand des Vertragsverhältnisses bleibt von einer Sperrung unberührt.
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Der Kunde ist auch während der Sperrung zur weiteren Zahlung der fortlaufenden Entgelte verpflichtet.
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reventix behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges vor.
§13 Gewährleistung
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Gewährleistungsansprüche beschränken sich ausschließlich auf Leistungen, die direkt durch reventix selbst ausgeführt wurden. Leistungen durch Dritte unterliegen deren Geschäftsbedingungen.
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reventix setzt auch Open‑Source Software ein, die der GPL (General Public License) und ähnlichen Lizenzmodellen unterliegen. Diese Software ist frei von Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen. reventix ist nicht haftbar für Schäden, die sich aus der direkten oder indirekten Nutzung dieser Software ergeben.
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Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr.
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Im Falle eines berechtigten Mangels entscheidet reventix, ob die Ware repariert wird, Ersatz geleistet wird oder der Kaufpreis erstattet wird.
§14 Gerichtsstand, Erfüllungsort, geltendes Recht
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Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, soweit dies gesetzlichen Bestimmungen nicht entgegensteht, ist im Zusammenhang mit diesem Vertrag Berlin, Deutschland.
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Erfüllungsort ist Berlin.
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Die Nutzung des Dienstes und der Produkte von reventix unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts über den Kauf beweglicher Sachen (CISG) wird ausgeschlossen.
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Alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf einen Dritten übertragen werden.
§15 Änderungen der AGB
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reventix hat das Recht, für den Kunden zumutbare Änderungen der AGB vorzunehmen. Diese werden dem Kunden schriftlich per Post oder E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. reventix ist verpflichtet, dem Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
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AGB des Kunden gelten grundsätzlich nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn reventix diesen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
§16 Schlussbestimmungen
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Mitarbeiter von reventix sowie von reventix beauftragte Firmen und Vertreter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus gehen. Änderungen sind nur dann bindend, wenn diese durch reventix schriftlich bestätigt wurden. E-Mails werden nicht als schriftliche Dokumente gewertet.
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Missbrauch, gesetzliche Zuwiderhandlungen (nach BDSG, TKG, Lizenz- oder Nutzungsrechten, Sittenrecht, etc.) werden bei bekannt werden angezeigt und strafrechtlich verfolgt.
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Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine neue zu ersetzen, die ihr im Regelungsgehalt möglichst nahe kommt.
Stand: April 2022